Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN DER OPTICON HANDELS GMBH UND SÄMTLICHER PARTNERBETRIEBE WIE „AUGEN AUF! OPTIKER“ UND „DAS NEUE HÖREN AKUSTIKER“

I. GELTUNGSBEREICH

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens bzw. der Partnerbetriebe erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGLB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGLB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGLB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGLB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II. VERTRAGSABSCHLUSS BZW. VERTRAGSGRUNDLAGE

Unsere Anbote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGLB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Im Falle eines Irrtums bei der Preisauszeichnung besteht kein Kontraktionszwang zu den fälschlich ausgezeichneten Bedingungen.

Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Der Punkt II. a) 1. und 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

III. PREISDARSTELLUNG

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer zu verstehen und grundsätzlich freibleibend – dieser Punkt gilt ausschließlich bei Endverbraucherpreisen.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen oder nach Vereinbarung. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 4 % über dem 1 Monats Euribor zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten.

V. VERTRAGSRÜCKTRITT

Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt. VII) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.

Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von mindestens 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen bzw. feststellbaren „Schaden“ zu bezahlen.

VI. MAHN- UND INKASSOSPESEN

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von mindestens EUR 4,– zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von mindestens EUR 4,– zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z.B. die eines Inkassoinstitutes, wobei maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (BMwA) über Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergibt.

VII. LIEFERUNG, TRANSPORT, ANNAHMEVERZUG, AUFTRAGSSTORNIERUNG

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für etwaige Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

Bei der Stornierung eines bereits erteilten Auftrages gebührt der OPTICON Handels GmbH oder deren Partnerbetriebe der Ersatz aller jener Aufwendungen, die für die Erstellung und Durchführung des Auftrages aufgelaufen sind. Weiters gebührt Ersatz für bereits erstellte Teilleistungen und im Hinblick auf den Auftrag erfolgte Bestellungen.

VIII. ERFÜLLUNGSORT UND GEFAHRENÜBERGANG

Erfüllungsort unserer Leistungen ist grundsätzlich eines unserer Ladenlokale. Versendungen oder Zustellungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und zu seinen Lasten und auf sein Risiko mittels einem von der OPTICON Handels GmbH bzw. deren Partnerbetriebe bestimmten Transporteurs. Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur – auch bei Lieferung frei Bestimmungsort – auf den Käufer über.

IX. LIEFERFRIST

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu 14 Tagen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt jedoch in keinem Falle zu weitergehenden Regressansprüchen.

X. GEWÄHRLEISTUNG, UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT

Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen, zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Der Punkt X. a) und b) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen. Wir können uns von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.

XI. KOSTENVORANSCHLÄGE UND SERVICEARBEITEN

Kostenvoranschläge für Reparaturen sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden unabhängig von einem eventuellen Reparaturauftrag in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge bzw. Angebote für technische Zusammenstellungen sind das geistige Eigentum der OPTICON Handels GmbH bzw. deren Partnerbetriebe und können kostenpflichtig sein. Für Fremdreparaturen gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des Reparateurs. Die Haftung für einen allfälligen Verlust oder die Beschädigung von nicht gesicherten Daten ist ausgeschlossen. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten sowie allenfalls spezifischer Benutzereinstellungen vor Beginn der Servicearbeiten selbst verantwortlich. Die Gewährleistung beschränkt sich auf die ausgeführte Reparatur sowie die ersetzten Material- bzw. Baugruppen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für gelieferte Ersatzteile mit Seriennummer wird eine Teilegarantie nach den jeweiligen Herstellerbedingungen gewährt. Die Gewährleistung für allfällige Mängel im Zusammenhang mit den Servicearbeiten gilt nur für den Fall, dass eine Mängelrüge innerhalb von 14 Tagen ab Abholung bzw. Übergabe des Objekts erhoben wird. Der letzte Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

XII. SONDERANGEBOTE BZW. KATALOG- UND PROSPEKTWARE

Der Anspruch auf die Lieferung von Sonderangeboten und Einzelstücken ist gültig, solange der Vorrat reicht. Nachbestellungen oder Reservierungen für diese Waren sind ausgeschlossen. Im Falle einer Reklamation auf Ware unter diesen Titel besteht ein Ersatzanspruch nur auf eine qualitativ gleichwertige Ware.

XIII. SCHADENERSATZ BZW. REGRESSANSPRÜCHE

Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGLB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

XIV. PRODUKTHAFTUNG LAUT § 12 – PHG

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XV. EIGENTUMSVORBEHALT UND DESSEN GELTENDMACHUNG

Alle Waren und Sachen werden von uns bzw. unseren Partnerbetrieben unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.

Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.

Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.

Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XVI. FORDERUNGSABTRETUNGEN

a) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

XVII. TERMINVERLUST

a) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

b) Punkt XVII. a) gilt bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes gemahnt haben.

XVIII. RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Gerichtsstand ist bei der OPTICON Handels GmbH 4600 Wels bzw. bei den Partnerbetrieben der Hauptgeschäftssitz laut Firmenbuch.

XIX. DATENSCHUTZ, ADRESSENÄNDERUNG UND URHEBERRECHT

a) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.

b) Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

c) Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

XX. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGLB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im übrigen nicht.

Stand April 2006